Fall

Die Einigungsstelle ist angekündigt, und ihre Kosten trägt nach §76a Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber.

Fünfzehn öffentliche Signale zwischen dem 09.03. und dem 11.05.2026, davon zwei Eintragungen beim Registergericht. Keine Bekanntmachung nach der Insolvenzordnung. Am Ende steht ein Gremium, das eine anwaltliche Vertretung hinzuziehen kann. Deren erforderliche Kosten trägt nach §40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber.

20
öffentliche Einträge
7
Quellen
9
Wochen
4
Verdichtungen
Alle vier Fälle

Der Auftrag

Was die Kanzlei sucht, und was das System dazu gefunden hat.

Suchauftrag
Betriebsänderungen im produzierenden Gewerbe in Baden-Württemberg, außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Mandant ist der Betriebsrat, nicht der Arbeitgeber.
Unternehmen
Zulieferer im Maschinenbau, zwei Werke in Baden-Württemberg, HRB beim AG Stuttgart
Ansprechpartner
Der Betriebsrat des Werks als Gremium, erreichbar unter der Anschrift des Betriebs
Zeitraum
09.03. bis 11.05.2026, 9 Wochen
Quellen
Datendienst, Wirtschaftspresse, Stellenmarkt, Social Media, Unternehmensregister, Handelsregister, Bundesanzeiger
Rechtsgebiet
Betriebsverfassung, §§111 und 112 BetrVG, Einigungsstelle nach §76 BetrVG

20 Einträge, 7 Quellen, 9 Wochen

Jeder war öffentlich. Zusammengetragen hat sie niemand.

  1. Stellenmarkt
  2. Wirtschaftspresse
  3. Social Media
  4. Datendienst
  5. Handelsregister
  6. Unternehmensregister
  7. Bundesanzeiger
Alle 20 Einträge mit Quelle lesen
  1. KW 11

    1. 09.03.2026Vergabebekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de: Eine mehrjährige Rahmenvereinbarung über Baugruppen geht an einen anderen Bieter.DatendienstDie Bekanntmachung nennt nur den Zuschlagsempfänger, nicht den bisherigen Auftragnehmer, der das Geschäft verliert.
    2. 11.03.2026Branchendienst: Meldung über den Verlust der Rahmenvereinbarung, die betroffenen Baugruppen werden an einem der beiden Werke gefertigt.WirtschaftspresseErst diese Meldung verbindet einen verlorenen Auftrag mit einer Fertigung, und sie tut es ohne zu sagen, an welchem der beiden Werke.
    3. 13.03.2026Stellenmarkt: Die offenen Stellen eines der beiden Werke verschwinden innerhalb einer Woche, am zweiten Werk bleiben die Anzeigen stehen.StellenmarktSichtbar ist allein die Differenz zwischen den beiden Werken, und die zeigt, welches Werk betroffen ist.
  2. KW 12

    1. 17.03.2026Ein Beitrag aus der Belegschaft nennt eine Betriebsversammlung außerhalb des üblichen Turnus.Social MediaEine außerordentliche Versammlung ist kein Beschluss, aber sie datiert den Beginn der Unruhe.
    2. 18.03.2026Unternehmensregister: Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2025 ist offengelegt, der Bestätigungsvermerk ist unmodifiziert.UnternehmensregisterDas Unternehmen benennt das Auslaufen der Rahmenvereinbarung im eigenen Risikobericht nach §289 Abs. 1 S. 4 HGB.
    3. 20.03.2026Handelsregister, Eintragung beim AG Stuttgart: Bestellung eines weiteren Geschäftsführers, einzelvertretungsberechtigt.HandelsregisterJemand kommt hinzu, der allein handeln kann. Mehr sagt der Eintrag nicht: Eine Sanierungsrolle kennt das Register nicht.
  3. KW 14

    1. 30.03.2026Die erfasste Beschäftigtenzahl am Standort wird um eine Größenklasse nach unten korrigiert.DatendienstEin bezahlter Datensatz, der eine Bewegung zeigt, die kein Register veröffentlicht.
  4. KW 15

    1. 08.04.2026Unternehmensmitteilung: strategische Neuausrichtung der Fertigung, ein Werk soll geschlossen werden, die Logistik am Standort bleibt.WirtschaftspresseAb hier steht eine Betriebsänderung nach §111 S. 3 Nr. 1 BetrVG im Raum, und zwar nach der Mitteilung des Arbeitgebers selbst.
    2. 08.04.2026Wirtschaftspresse: Bericht am selben Tag, der die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze nennt und sie den beiden Werken getrennt zuordnet.WirtschaftspresseDie Zahlen je Standort machen die Betroffenheit erstmals belegbar und bestätigen, worauf die vier frühen Signale schon zeigten.
    3. 10.04.2026Gewerkschaftsmitteilung: Kundgebung am Standort angekündigt, verbunden mit der Forderung nach Standortsicherung.WirtschaftspresseDie Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, und der Konflikt wird öffentlich geführt statt still verhandelt zu werden.
  5. KW 16

    1. 13.04.2026Im Netzwerkprofil wird ein Schichtmodell als vorübergehend ausgesetzt beschrieben.Social MediaAussetzung statt Streichung. Der Unterschied entscheidet, welche Fallgruppe greift.
    2. 14.04.2026Lokalpresse: Die Unterrichtung des Betriebsrats nach §111 BetrVG hat begonnen, verhandelt werden Interessenausgleich und Sozialplan.WirtschaftspresseDas ist der erste öffentliche Beleg dafür, dass ein Gremium existiert, unterrichtet ist und verhandelt.
    3. 16.04.2026Stellenmarkt: Am zweiten Werk desselben Unternehmens werden unbefristete Stellen in Fertigung und Instandhaltung ausgeschrieben.StellenmarktEine Verlagerung ist im Interessenausgleich eine andere Verhandlung als ein reiner Abbau; diese Anzeigen sind der erste Hinweis darauf.
  6. KW 17

    1. 22.04.2026Der Jahresabschluss wird mit einem Hinweis auf geplante Restrukturierungsaufwendungen offengelegt.BundesanzeigerDie Absicht steht damit in einer Pflichtveröffentlichung und nicht nur im Markt.
  7. KW 19

    1. 04.05.2026Gewerkschaftsmitteilung: Die zweite Verhandlungsrunde über den Interessenausgleich ist ohne Ergebnis vertagt.WirtschaftspresseSie ist der Punkt, an dem die Frage nach anwaltlicher Begleitung für ein Gremium praktisch wird.
    2. 04.05.2026Ausschreibungen am Standort werden gesammelt zurückgezogen, andere Standorte bleiben aktiv.StellenmarktDer Vergleich zwischen den Standorten ist die Aussage, nicht der einzelne Rückzug.
    3. 06.05.2026Lokalpresse: Bericht über die vertagte Runde, mit dem Hinweis, dass über die Dotierung des Sozialplans und über die Laufzeit gestritten wird.WirtschaftspresseDie zweite, von den Betriebsparteien unabhängige Quelle benennt zum ersten Mal den Streitgegenstand.
    4. 08.05.2026Handelsregister, Eintragung beim AG Stuttgart: Erlöschen einer Prokura.HandelsregisterFür sich genommen ein Eintrag ohne Aussage: Das Register datiert die Eintragung und nicht das Erlöschen, §52 Abs. 1 und §53 Abs. 2 HGB.
  8. KW 20

    1. 11.05.2026Gewerkschaftsmitteilung: Die Anrufung der Einigungsstelle nach §112 Abs. 2 BetrVG ist angekündigt.WirtschaftspresseDer Sozialplan ist nach §112 Abs. 4 BetrVG erzwingbar; mit der Anrufung stellt sich die Frage nach der Besetzung des Vorsitzes.
    2. 11.05.2026Wirtschaftspresse: Das Unternehmen bestätigt am selben Tag den Zeitplan, Produktionsende im Jahr 2027, die Logistik bleibt am Standort.WirtschaftspresseDer bestätigte Zeitplan legt fest, wie viel Zeit für Interessenausgleich, Sozialplan und eine Transferlösung überhaupt bleibt.

Was die Einträge zusammen ergeben

Kein Eintrag trägt einen Befund allein.

1

Der Abbau trifft eines der beiden Werke, und das war erkennbar, bevor das Unternehmen etwas mitgeteilt hat.

  • 09.03.Datendienst
  • 11.03.Wirtschaftspresse
  • 13.03.Stellenmarkt
  • 18.03.Unternehmensregister
2

Es geht um eine Verlagerung an den zweiten Standort und nicht allein um einen Abbau.

  • 13.03.Stellenmarkt
  • 16.04.Stellenmarkt
  • 11.05.Wirtschaftspresse
3

Der Streit geht um die Dotierung und die Laufzeit, und die Einigungsstelle kommt nicht überraschend.

  • 10.04.Wirtschaftspresse
  • 04.05.Wirtschaftspresse
  • 06.05.Wirtschaftspresse
  • 11.05.Wirtschaftspresse
4

Bis heute steht in der Kette kein Insolvenzereignis, und das entscheidet über den Zuschnitt des Mandats.

  • 18.03.Unternehmensregister
  • 20.03.Handelsregister
  • 08.05.Handelsregister
  • 11.05.Wirtschaftspresse

Ein Ereignis, fünf Mandate, zwei Ansprechpartner

Zu jedem Mandat steht, wer es vergibt. Welche davon bei Ihnen ankommen, legt Ihr Zielmandat fest.

Ein EreignisEinigungsstelle angekündigtAnsprechpartner
  • Betriebsrat des Standorts
  • Gesamtbetriebsrat
  1. Interessenausgleich nach §§111 und 112 BetrVG

    Der Interessenausgleich ist nicht erzwingbar. Den Nachteilsausgleich nach §113 BetrVG macht der entlassene Arbeitnehmer geltend, nicht das Gremium; für dieses ist er der Hebel.

    Betriebsrat des StandortsBetriebsanschrift

  2. Sozialplan und Einigungsstelle, §112 Abs. 2 und 4 BetrVG

    Der Sozialplan ist erzwingbar, der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung. Die Einordnung, ob §112a Abs. 1 BetrVG eingreift, nimmt die Kanzlei vor. Kosten und Verfahren trägt dabei der Arbeitgeber, §40 Abs. 1 BetrVG.

    Betriebsrat des StandortsBetriebsanschrift

  3. Reihenfolge von Konsultation und Anzeige, §17 KSchG

    Eine Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht die Kündigungen unwirksam, Bundesarbeitsgericht vom 01.04.2026, 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22. Die Reihenfolge entscheidet über die Wirksamkeit.

    Betriebsrat des StandortsBetriebsanschrift

  4. Verlagerung an das zweite Werk

    Werden Linien an den zweiten Standort verlagert, geht es um Versetzungsangebote, Zumutbarkeit und Sozialauswahl. Welches Gremium verhandelt, klärt §50 Abs. 1 BetrVG.

    GesamtbetriebsratAnschrift des Unternehmens, §50 Abs. 1 BetrVG

  5. Amtszeitende des Gremiums, §21 BetrVG

    Die Amtszeit eines regelmäßig gewählten Gremiums endet mit den regelmäßigen Wahlen, §13 Abs. 1 und §21 BetrVG. Ob dasselbe Gremium danach weiterverhandelt, klärt die Kanzlei.

    Betriebsrat des StandortsBetriebsanschrift

Was in der Kanzlei ankommt

Am Ende der Kette steht kein Diagramm, sondern ein Datensatz mit Fundstelle.

Jede Zeile lässt sich in der Quelle nachschlagen. Wir legen die Fundstelle bei. Die Bewertung ist Ihre.

Anlasszugestellt am 11.05.2026
UnternehmenZulieferer im Maschinenbau, zwei Werke in Baden-Württemberg, HRB beim AG Stuttgart
AnlassAnrufung der Einigungsstelle angekündigt, nachdem die Verhandlung über den Interessenausgleich zum zweiten Mal ohne Ergebnis vertagt wurde
FundstelleGewerkschaftsmitteilung, 11.05.2026; zur Vertagung Lokalpresse, 06.05.2026
Früheres SignalBetriebsänderung angekündigt, Unternehmensmitteilung, 08.04.2026
AnsprechpartnerDer Betriebsrat des Werks als Gremium, erreichbar unter der Anschrift des Betriebs
RechtsgebietBetriebsverfassung, §§111 und 112 BetrVG, Einigungsstelle
Kosten der Einigungsstelle beim Arbeitgeber, §76a Abs. 1 BetrVG. Keine Bekanntmachung nach der Insolvenzordnung in der Kette.

Die Ansprache bleibt bei Ihnen. Wir schreiben niemanden an und vermitteln kein Mandat.

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