Fall
Die vorläufige Eigenverwaltung ist angeordnet. Der Geschäftsführer bleibt im Amt, und die Haftungsfrage ist seine eigene.
Am 16.09.2026 ordnet das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellt einen vorläufigen Sachwalter. Öffentlich bekannt gemacht wird dieser Beschluss nicht. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, und ob der Eigenantrag der Frist des §15a Abs. 1 InsO genügte, ist offen.
- 21
- öffentliche Einträge
- 7
- Quellen
- 10
- Wochen
- 4
- Verdichtungen
Der Auftrag
Was die Kanzlei sucht, und was das System dazu gefunden hat.
- Suchauftrag
- Verteidigung von Geschäftsführern in der persönlichen Haftung nach §15a und §15b InsO, Registerbezirk Berlin, bevorzugt Verfahren, in denen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt ist.
- Unternehmen
- Zulieferer für den Maschinenbau, Berlin, HRB beim AG Charlottenburg
- Ansprechpartner
- Geschäftsführer, einzelvertretungsberechtigt
- Zeitraum
- 06.07. bis 16.09.2026, 10 Wochen
- Quellen
- Unternehmensregister, Stellenmarkt, Wirtschaftspresse, Social Media, Bundesanzeiger, Datendienst, Handelsregister
- Rechtsgebiet
- Geschäftsführerhaftung nach §15a und §15b InsO, Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht
21 Einträge, 7 Quellen, 10 Wochen
Jeder war öffentlich. Zusammengetragen hat sie niemand.
- Stellenmarkt
- Wirtschaftspresse
- Social Media
- Datendienst
- Handelsregister
- Unternehmensregister
- Bundesanzeiger
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KW 28
- 06.07.2026Zum Abruf liegt kein Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vor; die Offenlegungsfrist nach §325 Abs. 1a HGB lief am 31.12.2025 ab.UnternehmensregisterDie erste Auffälligkeit ist eine Abwesenheit, und eine Abwesenheit sieht nur, wer zum Stichtag nachsieht.
- 06.07.2026Der zuletzt offengelegte Abschluss, Geschäftsjahr 2023, weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag nach §268 Abs. 3 HGB aus.UnternehmensregisterDas Eigenkapital ist durch Verluste aufgebraucht; eine Überschuldung nach §19 Abs. 2 InsO ist damit nicht festgestellt.
- 06.07.2026Der Bestätigungsvermerk ist unmodifiziert und trägt einen gesonderten Abschnitt zur wesentlichen Unsicherheit, §322 Abs. 2 S. 3 HGB.UnternehmensregisterDer Prüfer hat nicht eingeschränkt und nicht versagt, er hat einen Hinweis aufgenommen; alle drei Angaben stammen aus einem Abruf an einem Stichtag.
KW 29
- 14.07.2026Ausschreibung für einen Interim-CFO am Standort Berlin, Vollzeit, befristet auf sechs Monate.StellenmarktEine Lücke in der Finanzfunktion, die auf Zeit und von außen geschlossen werden soll; einen belegten Vorhersagewert hat das nicht.
- 17.07.2026Ein Fachdienst berichtet, ein Sanierungsexperte sei in den Beirat berufen worden.WirtschaftspresseVerstärkung von außen, noch ohne Organstellung: im Handelsregister steht dazu nichts, weil ein Beiratsmandat dort nicht eingetragen wird.
- 18.07.2026Ein Beitrag im Netzwerkprofil des Standorts bewirbt eine Sonderschicht, die Kommentare darunter fragen nach ausstehenden Abrechnungen.Social MediaAus dem Umfeld, nicht vom Unternehmen. Für sich genommen trägt das nichts, es datiert nur eine Unruhe.
KW 30
- 20.07.2026Beschluss über die ordentliche Herabsetzung des Stammkapitals nach §58 GmbHG, verbunden mit dem Aufruf an die Gläubiger, sich zu melden.BundesanzeigerDer Beschluss wird in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht, §58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG, und nicht im Handelsregister.
KW 31
- 29.07.2026Die Zahlungsweise wird von 30 auf 60 Tage neu erfasst, die Bonitätsnote fällt um eine Stufe.DatendienstEin bezahlter Datensatz, der eine Verschlechterung datiert, die sonst erst im nächsten Abschluss sichtbar würde.
KW 32
- 04.08.2026Die Anzeige vom 14.07. ist zurückgezogen; am Standort Berlin ist keine Stelle mehr ausgeschrieben.StellenmarktDas Signal ist das Verschwinden der Anzeige; wer nur den heutigen Stand abruft, hat es nicht.
- 06.08.2026Bestellung eines weiteren, einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers neben der vorhandenen Geschäftsführung, Eintragung beim AG Charlottenburg.HandelsregisterAus einer Personalie wird eine Organstellung; wann die Bestellung beschlossen wurde, sagt das Eintragungsdatum nicht.
KW 33
- 11.08.2026Ein Branchendienst berichtet, das Unternehmen zahle seine Lieferanten erst nach 60 statt nach 30 Tagen und ziehe kein Skonto mehr.WirtschaftspresseDas ist die Wiedergabe einer Presseberichterstattung über das Zahlungsverhalten, nicht unsere Bewertung der Bonität.
- 11.08.2026Die Ausschreibung für den Interim-CFO wird zurückgezogen, ohne dass eine Nachbesetzung erscheint.StellenmarktEine zurückgezogene Anzeige ist kein Vollzug. Sie zeigt nur, dass die Lücke anders geschlossen wurde.
- 13.08.2026Die Lokalpresse meldet, der Erweiterungsbau am Standort sei gestoppt.WirtschaftspresseEine Investitionsentscheidung wird zurückgenommen, und zwar sichtbar, ohne dass ein Register etwas dazu sagt.
KW 35
- 26.08.2026Zwei Profile aus dem Vertrieb tragen im selben Zeitraum ein Enddatum ein.Social MediaAbgänge aus derselben Funktion in derselben Woche. Namen werden nicht verarbeitet, nur die Zahl.
KW 36
- 04.09.2026Abberufung eines Geschäftsführers, Eintragung beim AG Charlottenburg.HandelsregisterNach der zusätzlichen Bestellung wechselt die Leitung tatsächlich; aus zwei Eintragungen wird eine Abfolge.
- 04.09.2026Eine Forderung wird als überfällig gemeldet und kurz darauf als beglichen zurückgenommen.DatendienstDer Vorgang belegt eine Spitze im Zahlungsverhalten, keinen Zustand.
KW 37
- 07.09.2026Prokura erloschen, Eintragung beim AG Charlottenburg.HandelsregisterFür sich genommen ist das Alltag, am nächsten Werktag nach einer Abberufung ordnet es sich ein.
- 11.09.2026Zwei Anzeigen am Standort Berlin, ein Sanierungsgeschäftsführer und ein Interim-Manager Restrukturierung, beide auf sechs Monate befristet.StellenmarktDieselbe Quelle wie im Juli, anderer Inhalt: nicht mehr die Finanzfunktion, sondern die Sanierung, und nicht mehr eine Stelle, sondern zwei.
- 11.09.2026Die Lokalpresse meldet, eine Fertigungslinie am Standort sei ausgesetzt.WirtschaftspresseHier ist das Datum der Befund, nicht der Inhalt: dieselbe Meldung früher hätte nichts zu den beiden Anzeigen gesagt.
KW 38
- 14.09.2026Ein Fachdienst berichtet, beim Amtsgericht Charlottenburg sei ein Eigenantrag nach §13 Abs. 1 S. 2 InsO eingegangen.WirtschaftspresseDer Antrag selbst wird nicht öffentlich bekannt gemacht; sichtbar ist er allein, weil ein Dritter darüber berichtet.
- 16.09.2026Ein Fachdienst berichtet, das Amtsgericht Charlottenburg habe die vorläufige Eigenverwaltung nach §270b InsO angeordnet und einen vorläufigen Sachwalter bestellt.WirtschaftspresseDas ist der Anlass, und er besteht aus dem, was fehlt: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, und die Person, die dafür einsteht, steht im Handelsregister.
Was die Einträge zusammen ergeben
Kein Eintrag trägt einen Befund allein.
- 1
Die Lücke im Unternehmensregister steht nicht allein, sie passt zu dem, was der zuletzt offengelegte Abschluss selbst ausweist.
- 06.07.Unternehmensregister
- 06.07.Unternehmensregister
- 06.07.Unternehmensregister
- 2
Im Sommer wurde die Finanzfunktion auf Zeit ausgeschrieben, die Anzeige verschwand, und kurz darauf steht ein weiterer Geschäftsführer im Register.
- 14.07.Stellenmarkt
- 17.07.Wirtschaftspresse
- 04.08.Stellenmarkt
- 06.08.Handelsregister
- 3
Die Liquidität war lange vor dem ersten Gerichtsbeschluss Thema, und zwar bei Dritten außerhalb des Unternehmens.
- 20.07.Bundesanzeiger
- 11.08.Wirtschaftspresse
- 13.08.Wirtschaftspresse
- 11.09.Wirtschaftspresse
- 4
Das Insolvenzportal hat in dieser Kette nie etwas gemeldet, und die Anordnung selbst sagt vor allem, dass kein Verwalter bestellt ist.
- 04.09.Handelsregister
- 07.09.Handelsregister
- 14.09.Wirtschaftspresse
- 16.09.Wirtschaftspresse
Ein Ereignis, fünf Mandate, drei Ansprechpartner
Zu jedem Mandat steht, wer es vergibt. Welche davon bei Ihnen ankommen, legt Ihr Zielmandat fest.
- Abberufener Geschäftsführer
- Amtierender Geschäftsführer, persönlich
- Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführung
Antragspflicht nach §15a InsO
Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, §15a Abs. 1 InsO.
Abberufener GeschäftsführerHandelsregister, Abberufung eingetragen am 04.09.
Zahlungsverbot nach §15b InsO
Nach Eintritt der Insolvenzreife sind Zahlungen nur zulässig, soweit sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Wer dagegen verstößt, haftet der Gesellschaft persönlich auf Erstattung.
Amtierender Geschäftsführer, persönlichHandelsregister, Bestellung eingetragen am 06.08.
Sachwalter statt Verwalter
Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter und keinen vorläufigen Insolvenzverwalter; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bleibt bei der Schuldnerin. Die Geschäftsführung handelt weiter selbst.
Schuldnerin, vertreten durch die GeschäftsführungHandelsregister, Geschäftsanschrift
Zwei Geschäftsführer, zwei Daten
Wer ab wann Antragspflichtiger war, entscheidet über den Haftungszeitraum, und beide Daten, die Bestellung am 06.08. und die Abberufung am 04.09., sind durch die Eintragung im Handelsregister belegt.
Abberufener GeschäftsführerHandelsregister, beide Eintragungen
Eigenverwaltungsplanung nach §270a InsO
Die Anordnung setzt eine vollständige und schlüssige Eigenverwaltungsplanung voraus, mit einem Finanzplan über sechs Monate und einem Konzept für die Durchführung des Verfahrens.
Schuldnerin, vertreten durch die GeschäftsführungHandelsregister, Geschäftsanschrift
Was in der Kanzlei ankommt
Am Ende der Kette steht kein Diagramm, sondern ein Datensatz mit Fundstelle.
Jede Zeile lässt sich in der Quelle nachschlagen. Wir legen die Fundstelle bei. Die Bewertung ist Ihre.
Die Ansprache bleibt bei Ihnen. Wir schreiben niemanden an und vermitteln kein Mandat.
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