Fall
Die Frist ist abgelaufen. Dieses Unternehmen berichtet in der ersten Welle.
Die Frist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 07.06.2026 abgelaufen, ein deutsches Gesetz fehlt. Ein Hersteller mit rund 190 Beschäftigten muss zuerst berichten und hat gerade erst angefangen.
- 11
- öffentliche Einträge
- 8
- Quellen
- 13
- Wochen
- 4
- Verdichtungen
Der Auftrag
Was die Kanzlei sucht, und was das System dazu gefunden hat.
- Suchauftrag
- Arbeitgeberseitige Beratung zur Entgelttransparenz. Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten im Raum Köln, Ansprechpartner in der Personalleitung.
- Unternehmen
- Hersteller von Medizintechnik, Köln, HRB beim AG Köln
- Ansprechpartner
- Personalleitung, mit Prokura laut Handelsregister
- Zeitraum
- 04.06. bis 02.09.2026, 13 Wochen
- Quellen
- Fachpresse, Gesetzgebung, Unternehmensregister, Stellenmarkt, Wirtschaftspresse, Social Media, Handelsregister, Datendienst
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite, Richtlinie (EU) 2023/970, Entgelttransparenzgesetz, AGG
Was die Richtlinie verlangt, und ab wann
Vier Pflichten gelten für alle, der Bericht ab 100 Beschäftigten.
- 10.05.2023Richtlinie (EU) 2023/970 verabschiedetABl. L 132 vom 17.05.2023 · erfolgt
- 07.11.2025Kommission übergibt ihren Bericht zur UmsetzungBMBFSFJ · erfolgt
- 07.06.2026Umsetzungsfrist abgelaufen, kein deutsches GesetzArt. 34 Abs. 1 · verpasst
- 07.06.2027Erster Bericht ab 150 Beschäftigten, über 2026Art. 9 Abs. 2 und 3 · Frist
- Juni 2028Auskunft und Bericht nach deutschem Plan, rückwirkend für 2027laut LTO, 04.06.2026 · geplant
- 07.06.2031Erster Bericht ab 100 BeschäftigtenArt. 9 Abs. 4 · Frist
- Richtlinie
- (EU) 2023/970
- Umsetzung
- Frist verpasst, kein Regierungsentwurf
- Plan
- Gesetz 2027, Bericht ab Juni 2028 rückwirkend (LTO)
- Heute
- Entgelttransparenzgesetz 2017 und AGG
11 Einträge, 8 Quellen, 13 Wochen
Jeder war öffentlich. Zusammengetragen hat sie niemand.
- Stellenmarkt
- Wirtschaftspresse
- Fachpresse
- Social Media
- Datendienst
- Handelsregister
- Unternehmensregister
- Gesetzgebung
Alle 11 Einträge mit Quelle lesen
KW 23
- 04.06.2026LTO: Das Ministerium plant ein Gesetz für 2027. Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sollen im Juni 2028 kommen, rückwirkend für 2027.FachpresseDer Plan, gegen den ein Unternehmen heute rechnen muss. Ein Gesetzentwurf ist das nicht.
KW 24
- 08.06.2026Die Umsetzungsfrist nach Art. 34 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2023/970 ist am 07.06.2026 abgelaufen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist nicht verkündet.GesetzgebungDie Richtlinie wirkt trotzdem, über die richtlinienkonforme Auslegung durch die Gerichte und Art. 157 AEUV.
KW 25
- 19.06.2026Die für den 24.06.2026 vorgesehene Kabinettsbefassung ist auf August verschoben.FachpresseEinen Regierungsentwurf haben wir bis zum Stand dieser Seite nicht gefunden.
KW 26
- 23.06.2026Jahresabschluss 2024 abrufbar. Der Anhang nennt durchschnittlich 186 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr, §285 Nr. 7 HGB.UnternehmensregisterDie Zahl, an der die Berichtspflicht hängt, in einer Pflichtveröffentlichung. Sie ist ein Durchschnitt für 2024, nicht der Stand von heute.
KW 27
- 29.06.2026Sieben offene Stellen auf zwei Portalen. Keine Anzeige nennt ein Gehalt oder eine Gehaltsspanne.StellenmarktArt. 5 Abs. 1 der Richtlinie verlangt die Angabe vor dem Vorstellungsgespräch. Nach deutschem Recht ist sie heute noch keine Pflicht.
KW 28
- 08.07.2026Lokalpresse: Das Unternehmen erweitert die Fertigung um eine zweite Halle und plant rund 40 neue Stellen bis Ende 2027.WirtschaftspresseMit 40 Stellen mehr rückt die Schwelle von 250 näher, ab der jedes Jahr berichtet wird statt alle drei Jahre.
KW 29
- 15.07.2026Ein Beitrag im Unternehmensprofil gratuliert dem im Frühjahr gewählten Betriebsrat.Social MediaEs gibt eine Arbeitnehmervertretung. Die Richtlinie beteiligt sie am Bericht und an der gemeinsamen Entgeltbewertung, Art. 9 Abs. 6 und Art. 10.
KW 32
- 03.08.2026Ausschreibung Referent Vergütung (m/w/d). Aufgabe: Aufbau einer transparenten Vergütungsstruktur. Ansprechpartner ist die Personalleitung.StellenmarktDas Unternehmen fängt an, und die Anzeige nennt, wer das Projekt verantwortet.
KW 34
- 17.08.2026Einzelprokura für eine Person eingetragen, AG Köln. Derselbe Name steht in der Anzeige vom 03.08. als Personalleitung.HandelsregisterAbgleich der Entität: Die Person aus der Anzeige hat Vertretungsmacht für das Unternehmen.
KW 35
- 26.08.2026Die Anzeige vom 03.08. ist neu eingestellt, erstmals mit einer Gehaltsspanne.StellenmarktDie erste Anzeige mit Spanne. Die übrigen nennen weiter keine.
KW 36
- 02.09.2026Eine Firmendatenbank führt das Unternehmen mit 210 Beschäftigten für 2026, als Schätzung des Anbieters.DatendienstEine Schätzung, keine Veröffentlichung des Unternehmens. Sie bestätigt das Band, nicht die genaue Zahl.
Was die Einträge zusammen ergeben
Kein Eintrag trägt einen Befund allein.
- 1
Das Unternehmen liegt im Band von 150 bis 249 Beschäftigten und berichtet damit in der ersten Welle.
- 23.06.Unternehmensregister
- 08.07.Wirtschaftspresse
- 02.09.Datendienst
- 2
Die Vergütung ist heute nicht offengelegt, und das Unternehmen hat begonnen, das zu ändern.
- 29.06.Stellenmarkt
- 03.08.Stellenmarkt
- 26.08.Stellenmarkt
- 3
Die Person, die das Projekt verantwortet, ist bekannt und hat Vertretungsmacht.
- 03.08.Stellenmarkt
- 17.08.Handelsregister
- 4
Die Frist läuft gegen das Unternehmen, auch ohne deutsches Gesetz.
- 04.06.Fachpresse
- 08.06.Gesetzgebung
- 19.06.Fachpresse
Eine Frist, sechs Mandate, zwei Ansprechpartner
Zu jedem Mandat steht, wer es vergibt. Welche davon bei Ihnen ankommen, legt Ihr Zielmandat fest.
- Personalleitung
- Geschäftsführung
Entgeltanalyse und gleichwertige Arbeit
Welche Stellen gleichwertig sind, nach Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Bedingungen. Art. 4 Abs. 4.
PersonalleitungStellenanzeige vom 03.08., Prokura eingetragen am 17.08.
Bericht zum Entgeltgefälle, Art. 9
Sieben Kennzahlen zum Gefälle zwischen Frauen und Männern, erstmals bis 07.06.2027.
GeschäftsführungHandelsregister, AG Köln
Gemeinsame Entgeltbewertung, Art. 10
Pflicht ab 5 % Gefälle, das nicht begründet und nicht binnen sechs Monaten behoben ist.
GeschäftsführungHandelsregister, AG Köln
Stellenanzeigen und Bewerbung, Art. 5
Gehalt oder Spanne vor dem Gespräch. Die meisten Anzeigen nennen heute keines.
PersonalleitungStellenanzeigen auf zwei Portalen
Klagerisiko nach geltendem Recht
Schon heute reicht ein einziger Vergleich mit dem anderen Geschlecht für die Vermutung einer Benachteiligung. BAG, 8 AZR 300/24.
GeschäftsführungHandelsregister, AG Köln
Mitbestimmung bei der Vergütungsstruktur
Bei neuen Entlohnungsgrundsätzen bestimmt der Betriebsrat mit, §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
PersonalleitungStellenanzeige vom 03.08.
Was in der Kanzlei ankommt
Am Ende der Kette steht kein Diagramm, sondern ein Datensatz mit Fundstelle.
Jede Zeile lässt sich in der Quelle nachschlagen. Wir legen die Fundstelle bei. Die Bewertung ist Ihre.
Die Ansprache bleibt bei Ihnen. Wir schreiben niemanden an und vermitteln kein Mandat.
Andere Fälle
Welche Unternehmen suchen Sie
Sie beschreiben Ihre Zielmandate, wir zeigen Ihnen passende Unternehmen mit Ansprechpartner. Sie sagen uns, welche ein Mandat gewesen wären.
Termin buchen